Hauseigentümer und Hausverwaltungen sind verpflichtet, die relevanten Wege verkehrssicher zu halten und von Schnee und Eis zu befreien, damit Glätteunfälle verhindert werden. Damit Sie sich über die Haftung im Winter keine Gedanken machen müssen, übernehmen wir mit unseren Räum- und Streufahrzeugen und auch wo erforderlich auch in Handarbeit das Schneeräumen und Streuen für Sie entsprechend der Satzung der Stadt Grimma. Selbstverständlich stehen unsere Mitarbeiter auch an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung.